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10. April 2012

Senkung der Höchstzahlen für Klassen in BL

Die Handelskammer beider Basel sieht in der Frage der Klassengrössen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, weder zur Absenkung der Höchstzahlen noch der Richtzahlen und lehnt die Vorlage deshalb ab.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Änderung § 11 Bildungsgesetz Landratsvorlage Senkung der Höchstzahlen für Klassen an der Primarschule und der Sekundarschule Niveaus E und P

 

Die formulierte Gesetzesinitiative: "Ja zur guten Schule Baselland: Überfüllte Klassen reduzieren" verlangt eine Senkung sowohl der in § 11 Bildungsgesetz festgelegten Höchstzahlen als auch der für die Klassenbildung in der Regel massgebenden Richtzahlen. In der zur Vernehmlassung stehenden Landratsvorlage, die laut den Unterlagen den Charakter eines faktischen Gegenvorschlags zur erwähnten Gesetzesinitiative hat, schlägt der Regierungsrat dem Parlament vor, die Richtzahl an allen Stufen der Volksschule zu belassen, hingegen bei der Primarschule und der Sekundarschule Niveau E und P die Höchstzahl von 26 auf 24 zu senken.

 

Die Handelskammer beider Basel sieht in der Frage der Klassengrössen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, weder zur Absenkung der Höchstzahlen noch der Richtzahlen. Sie lehnt deshalb die vorstehende Landratsvorlage (den faktischen Gegenvorschlag) und erst recht die formulierte Gesetzesinitiative "Ja zur guten Schule Baselland: Überfüllte Klassen reduzieren" entschieden ab.

 

Laut der Landratsvorlage bewegen sich die durchschnittlichen Schülerinnen- und Schülerzahlen (Schuljahr 2011/2012) auf allen Schulstufen signifikant und im Falle der Primarschule (mehrstufig) sogar massiv unter den Richtzahlen. Mit dem Vorschlag, die Höchstzahlen bei der Primarschule und bei der Sekundarschule Niveau E und P von 26 auf 24 zu senken, rückt die Höchstzahl in die Nähe der Richtzahl (22). Die Richtzahl wird quasi zur neuen Höchstzahl, was den Trend, bei der Klassenbildung nicht einmal die Richtzahlen auszuschöpfen, verstärkt. Damit setzt der Regierungsrat ein falsches Signal, da im jetzigen Zeitpunkt von einschneidenden Sparmassnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Staatshaushalts die Ausnutzung zumindest der Richtzahlen und nicht eine weitere Verkleinerung der Klassengrössen angezeigt wäre. Bekanntlich bildet die Anzahl Schulklassen einen entscheidenden Kostenfaktor im Bildungswesen. Das bestätigen die in der Vorlage angeführten Mehrkosten von 560‘000 Franken für die wenigen, von der Herabsetzung der Höchstzahlen betroffenen Gemeinden. Diese Summe darf nicht bagatellisiert werden. Aber auch unter pädagogischen Gesichtspunkten vermag keine empirisch-wissenschaftliche Studie den pädagogischen Nutzen von kleineren Klassen zu belegen, wie in der Landratsvorlage selbst eingeräumt wird.

 

Bei einem System von Richt- und Höchstzahlen, wie es der Kanton Basel-Landschaft kennt, dienen die Höchstzahlen als Instrument zur Flexibilisierung, um die Bildung neuer Klassen vermeiden zu können, wenn die Richtzahlen nur geringfügig überschritten werden. Ebenfalls aus diesem Blickwinkel ist es keineswegs vernünftig, die Flexibilisierungsbandbreite durch Herabsetzung der Höchstzahlen zu verkleinern.

 

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Stellungnahme Senkung der Höchstzahlen für Klassen in BL

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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